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WEG Wohnungsverwaltung

Kompetenz für das Gemeinschaftseigentum

Wussten Sie, dass sich das Wort „Wohnen“ aus dem althochdeutschen Wort „wonen“ entwickelt hat? Und das bedeutete einst „zufrieden sein“. Wer (in der Eigentumswohnung) wohnt, möchte also keine Probleme, sondern sein Eigentum genießen. Das setzt eine gut funktionierende, wirtschaftlich betriebene und vorausschauend gepflegte Immobilie voraus. Beim Sondereigentum sorgen dafür meistens die Eigentümer selbst, für das Gemeinschaftseigentum übernimmt das eine professionelle Verwaltung. Wir haben als zertifizierte Verwalter die Erfahrung, das Wissen, die Ausstattung und das richtige Netzwerk, um bei einem WEG-Objekt ein optimales Gleichgewicht zwischen Kosten, Nutzen und Werterhalt/-verbesserung zu erreichen. Sämtliche Kompetenzen für die kaufmännische/allgemeine Verwaltung decken wir selbst ab. Im Rahmen der technischen Verwaltung kümmern wir uns um die Planung und Überwachung der entsprechenden Maßnahmen; die Umsetzung erfolgt durch bewährte Partnerunternehmen. Wir folgen dem Grundsatz der Regionalität, um in der Nähe der von uns betreuten Objekte zu sein. Nur so ist es möglich, schnell und gezielt zu handeln.  Unser Team bietet – unterstützt durch unsere schlanke Organisation, moderne Spezialsoftware und unsere Partner – auf diese Weise einen flexiblen und persönlichen Service auf hohem Niveau. Alle Bemühungen sind darauf ausgerichtet, eine Gemeinschaft effizient, kostenbewusst und mit nachhaltiger Wirkung zu begleiten. "Der Mensch im Mittelpunkt“ ist unser oberster Grundsatz und drückt sich in einem partnerschaftlichen und respektvollen Umgang mit Eigentümern, Verwaltungsbeiräten, Bewohnern und allen anderen beteiligten Parteien aus.

Kaufmännische/allgemeine Verwaltung

Organisation/Durchführung Eigentümerversammlung
  • Festlegung der Tagesordnung in Zusammenarbeit mit dem Beirat
  • Organisation des Versammlungsraums
  • Protokollierung der Versammlung
  • Versendung der Protokollabschriften
  • Umsetzung der gefassten Beschlüsse
Wirtschaftsplan und Hausgeld
  • Ermittlung der Einzelpositionen des Wirtschaftsplanes
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes
  • Vorlage zur Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung
  • Versand an Wohnungseigentümer
Zahlungsverkehr
  • Konten eröffnen
    • Eingang der Vorschüsse zur Kostentragung (ehemals Hausgeld) überwachen
    • Zahlung der geprüften Eingangsrechnungen und sonstiger Hauskosten
    • Einforderung der Nachschüsse (ehemals Nachzahlungen) oder die Anpassung der Vorschüsse (ehemals Guthaben) aus Abrechnungen veranlassen
  • Sonderumlagen abwickeln
  • Instandhaltungsrücklage bilden
Mahnwesen
  • Anmahnung nicht eingegangener Gelder
  • Bearbeitung von Mahnbescheiden
Rechnungslegung und Abrechnung
  • Bankeinzüge und Belege prüfen
  • Verbuchen sämtlicher Ausgaben und Einnahmen
  • Abschluss der Jahresabrechnung
  • Einzelabrechnungen erstellen
  • Abrechnung auf Eigentümerversammlung erläutern
Versicherungen
  • Prüfung, Auswahl und Abschluss von Verträgen
  • Geltendmachung von Versicherungsschäden
  • Überwachung der laufenden Verträge
Eigentümerwechsel
  • Änderungen der internen Unterlagen
  • Überprüfung der Kaufverträge, soweit nach Teilungserklärung vorgeschrieben
  • Evtl. Abgabe der Zustimmungserklärung des Verwalters gemäß § 12 Abs. 1 WEG

Technische Verwaltung

Instandhaltung
  • Überprüfung des baulichen Zustandes des Gebäudes
  • Beratung und Abstimmung über erforderliche Reparaturen
  • Kostenvoranschläge einholen
  • Abstimmung über die Kostenvoranschläge
  • Aufträge vergeben, überwachen und abnehmen
  • Rechnungen prüfen
  • Bereithaltung eines 24-Stunden-Notdienstes
Wartung
  • Abschluss von Wartungsverträgen
  • Überprüfung bestehender Wartungsverträge
  • Verhandlungen mit Fachfirmen über neue Wartungsverträge