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Wärmedienst

Energieerfassung und Verteilung EuV

Die meisten WEG`s verfügen über eine gemeinschaftliche Heizungsanlage. Der Gesetzgeber hat in der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten festgelegt, dass der anteilige Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen ist. Dadurch verspricht er sich Energieeinsparungen, die einen bedeutenden Beitrag zum aktiven Umweltschutz leisten können. Für die baldige Zukunft wird dies mittels Funkauslesung stattfinden. Dadurch ist eine manuelle Ablesung nicht mehr notwendig. Die Umstellung hat bis 31.12.2026 zu erfolgen. Von uns betreute Eigentümergemeinschaften sind umgestellt bzw. in der Umstellungsphase. Über 90% unserer verwalteten Liegenschaften werden durch die SGV/// EuV abgerechnet. Auch für externe Liegenschaften bieten wir diese Dienstleistung an. Gerne können Sie ein Angebot anfragen.

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