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Preisliste Sondervergütung

Partnerschaftlich, offen und transparent

In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die WEG-Verwaltungen kontinuierlich gestiegen. Mit der Novelle des WEG zum 01.12.2021 hat der Gesetzgeber die Verwaltungen durch einfachere Regelungen im Rahmen der sogenannten Beschlusskompetenz und der Selbstbestimmungsrechte vereinfacht.

Parallel dazu wurden die Anforderungen an die WEG-Verwaltungen selbst jedoch deutlich angehoben.

Eine Kalkulation allein auf der Basis der Anzahl der Sonder- oder Teileigentumseinheiten ist daher - seriös - nicht mehr möglich.

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich auch die Aufgaben der WEG-Verwalter in den letzten Jahren signifikant verändert. Von der reinen Objektbetreuung wandelte sich das Aufgabengebiet des WEG-Verwalters zu einem vielschichtigen Sachverständigen, nicht nur im Vertragsrecht sondern mittlerweile für alle Rechtsgebiete bis hin zum Mietrecht. So muss der WEG-Verwalter im Interesse der Kapitalanleger mögliche Konsequenzen seines Handelns über das WEG hinaus bedenken, obwohl er mit Mietern keinerlei Rechtsverbindung hat.  

Was Verwaltern häufig zu schaffen macht, ist die Abwicklung von Versicherungsschäden, insbesondere verursacht durch Leitungswasser. Da von ihnen in der Regel Gemeinschaftseigentum (zuständig ist der Verwalter) und Sondereigentum (zuständig sind die Eigentümer), also mehrere Parteien betroffen und zur Behebung verschiedene Gewerke gefordert sind, ist der administrative Aufwand erheblich und bindet entsprechend personelle Kapazitäten. Allein die Kommunikation zwischen allen Beteiligten und die Bereitstellung der Informationen über den Stand der Arbeiten fordern Verwaltungen einiges ab. Bis zur endgültigen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands im Objekt ist es ein langer Weg - nicht nur für die Verwaltungen, sondern auch für Eigentümer, Nutzer und die zuständigen Versicherungen.

Da auch die Wohnanlagen selbst immer älter werden und der Erhaltungsbedarf - auch durch Klimaschutzbedingungen - weiter an Bedeutung zunimmt und die Sanierungen häufig tief in die Bausubstanz eingreifen, erhöht sich der Zeitbedarf des WEG-Verwalters immer weiter. Außerdem müssen bei vielen Instandsetzungen und -haltungen mietrechtliche Besonderheiten in Bezug auf Duldung oder Modernisierung beachtet werden.

All diese Bedürfnisse - sowie viele weitere Aspekte - führten mit der Gesetzesnovelle 2020 dazu, dass die Aufteilung der Verwaltervergütung endlich in einen fixen Kostenanteil, für die „Grundleistungen“, und eine variable Vergütung, für „besondere Leistungen“, legitimiert wurde.

Wir verwenden den vom VDIV (Verband der Immobilienverwalter Deutschland) und Haus & Grund Deutschland gemeinsam entwickelten Mustervertrag. Dieser entspricht somit nicht nur unseren Interessen, sondern gleichermaßen denen der Wohnungseigentümer.

Aus diesem von uns verwendeten Verwaltervertrag gehen unsere Aufgaben und Kosten transparent hervor.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.