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Was ändert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

 

 

Haben Sie schon mal was von der

 

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

gehört?

 

 

 

Die DSGVO sorgt für viele Neuerungen - und Unklarheiten! - im Umgang mit persönlichen Daten. Dadurch werden viele, über Jahrzehnte gewachsene Arbeitsweisen in Frage gestellt – und das nicht nur bei der SGV///.

 

Die DSGVO wurde am 27.04.2016 vom Europäischen Parlament beschlossen. Sie tritt in der gesamten EU zum 25.05.2018 in Kraft (Art. 3 DSGVO). Die DSGVO soll dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten dienen (Art. 1 DSGVO).

Am 30.06.2017 (erst mehr als ein Jahr später) hat die Bundesregierung auf die DSGVO reagiert und den „Verwendern“ von persönlichen Daten ein entsprechendes Gesetz zur Anwendung an die Hand gegeben (DSG-neu).

 

Die fehlerhafte Anwendung der DSGVO kann ab dem 25.05.2018 EU-weit mit zum Teil empfindlichen Geldbußen belegt werden – unabhängig ob wissentlich oder unwissentlich dagegen verstoßen wurde.

  

Was wird sich ab dem 25.05.2018 ändern und wie wirkt sich dies auf die Arbeit der SGV/// aus?

 

  1. Wir werden zukünftig keine Daten mehr von Mietern speichern. 

    Hintergrund ist, dass mindestens eine Bedingung von Art. 6 DSGVO erfüllt sein muss, um personenbezogene Daten speichern oder verarbeiten zu dürfen. 

    Da die WEG und damit auch wir keinerlei Rechtsverhältnis zu Mietern im Allgemeinen haben, erfüllen wir nicht eine Bedingung. Unseren Vertrag (mit der WEG) können wir durch den Kontakt mit den Eigentümern erfüllen. Diese müssen sich notfalls mit ihren Mietern in Kontakt setzen.   

    Ausnahme ist dort, wo wir die Heizkostenabrechnungen im Namen der WEG oder die Betriebskosten-Abrechnungen im Auftrag der Eigentümer erstellen. Dort werden wir zumindest Familienname und Lage der bewohnten Wohnung vorhalten und verarbeiten dürfen. Darüber hinaus wird es uns wohl nicht gestattet sein, über Daten wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen zu verfügen.  

  2. Die Daten der Eigentümer werden wir auf ein Minimum reduzieren.
    Hintergrund ist, dass Art. 6 Abs. 1 lit. b) nur die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten als notwendig vorsieht.   

    Nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) dürfen uns Eigentümer – wie theoretisch auch Mieter – eine Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten erteilen. 

    Da diese Einwilligung nach Art. 7 DSGVO jedoch jederzeit und formlos widerrufen werden kann, ist uns ein Nachweis auf Einwilligung im Zweifel nicht möglich und wir sehen uns im Grundsatz zur Vernichtung „überflüssiger“ Daten gezwungen.  

  3. Mindestens bis erste Urteile in der WEG-Branche den korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten klarer abzeichnen lassen, werden wir nur noch die zwingenden Daten der Miteigentümer untereinander bekannt geben: Name und letzte uns aktuelle Adresse.    
    Die Weitergabe von Telefonnummern und E-Mail-Adressen wird bis auf weiteres unterbleiben.  

  4. Handwerkern werden wir vermutlich – wenn überhaupt - nur noch Name und (eine) Telefonnummer der Ansprechpartner (Wohnungseigentümer) benennen.  

  5. Im Falle von Versicherungsschäden liegen uns zukünftig nicht nur weniger Daten vor, es wird auch die Abwicklung insgesamt erschwert. Eigentümer wie Mieter werden sich noch mehr um den Bereich ihres Sondereigentums bzw. ihrer Mietsache selbst kümmern müssen.

  6. Wenn bereits Miteigentümer, welche für die SGV/// Ableselisten im Haus verteilen, entgegennehmen und uns weiterleiten als „Mitarbeiter“ des „Verarbeiters“ (SGV///) gelten sollten, so ist die SGV/// GmbH & Co. KG sogar zur Beauftragung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.
    Dieser darf nicht der Geschäftsleitung angehören und haftet u. U. mit seinem privaten Vermögen. In diesem Fall kommt nur die Beauftragung einer externen Firma in Frage. Wollen Sie wissen, mit welchen Kosten hier zu rechnen ist?   

Dies sind die im Moment am augenfälligsten Punkte – aber auch die, die unsere Eigentümer und Kunden direkt betreffen. Die vermietenden Eigentümer werden zukünftig spürbar mehr Aufwand in der Betreuung ihrer Kapitalanlage habe.

 

Sollten Sie sich jetzt fragen, ob wir uns über diese Entwicklung freuen:

 

Ganz sicher nicht!

 

Es wird aber auch unsere Kunden nicht freuen. Nicht nur, weil diese zukünftig eine spürbare Mehrbelastung mit ihrem Eigentum haben werden. Da die Verwaltungsunternehmen mehr Aufwand in der Betreuung ihrer Kunden haben, werden sich – branchenweit – die Preise spürbar erhöhen müssen.