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Verwaltung

Wichtige Vorbemerkung

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage obliegt der Gemeinschaft der Eigentümer. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch praktisch nicht denkbar ohne ein ausführendes Organ – den Verwalter. Nach § 18 WEG kann in Verbindung mit § 26a WEG deshalb die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gefordert werden.

Die Verwaltung nach dem WEG bezieht sich nicht auf das gesamte Wohnungs- und Teileigentum, sondern nur auf das gemeinschaftliche Eigentum. Die Verwaltung des Sondereigentums, also der Wohnräume bzw. der nicht zu Wohnzwecken genutzten Räume, obliegt dem jeweiligen Eigentümer selbst. Will ein Eigentümer auch sein Sondereigentum verwalten lassen, muss er hierüber einen gesonderten Vertrag abschließen.

Der Verwalter ist stets Sachverwalter für fremdes Vermögen. Für das Berufsbild des Gebäude– und Wohnungseigentumsverwalters gibt es seit August 2018 eine gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung. Der Verwalter verwaltet das Immobilienvermögen eines Eigentümers oder das Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und trifft Entscheidungen mit wesentlichen Konsequenzen für und gegen die Gesamtheit der Wohnungseigentümer. Gemeinschaften der Eigentümer müssen sich weitgehend auf die Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit ihres Verwalters verlassen. Dieses setzt neben den Anforderungen des § 26a WEG auch persönliche Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle an den Grundsätzen ordnungsmäßiger, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Erfahrungen voraus. Weiterhin ist eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich, sowie gediegene Kenntnisse der geltenden Rechtsvorschriften.

Die Verwaltervergütung ist ein Entgelt für die qualifizierte Dienstleistung und setzt sich aus der Grundvergütung sowie der Vergütung der besonderen Leistungen zusammen. Deshalb wird die Höhe bestimmt durch den Umfang und die Güte der von dem Verwalter und seinen Mitarbeitern zu erbringenden Leistungen. Ein Vergleich von Verwaltervergütungen bei verschiedenen Verwalterangeboten ist also nur auf der Grundlage eines Vergleichs der Leistungen und der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsunternehmen möglich.

Daher sollten Sie darauf achten, dass nicht der billige Preis, sondern die preiswerte Verwaltung Ihren wertvollen Immobilienbesitz verwaltet. Sie wissen! Eine gute Leistung bekommt man nicht geschenkt.