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Leitungswasserschaden - wer macht was?

Fragen und Antworten zu Ihrem Leitungswasserschaden

 

 

In welchen Schritten (sofern erforderlich und nach Umfang der beauftragten Arbeiten) wird Ihr Wasserschaden behoben?

  1.   Durchführung der Leckortung / Schadenaufnahme
  2.   Einleitung von Erstmaßnahmen und Notsicherung
  3.   Berichterstellung und Klärung des Versicherungsschutzes
  4.   Beseitigung der Schadenursache
  5.   Trocknung mit technischen Geräten
  6.   Ausführung der schadenbedingten Reparatur
  7.   Abrechnung der Leistungen mit Ihrer Versicherung

 

Warum wird eine Leckortung / Schadenaufnahme durchgeführt?

Die Schadenursache wird lokalisiert und die damit notwendigen Reparaturen bestimmt. Mit der Leckortung werden Folgeschäden, Material- und Arbeitsaufwand reduziert.

 

Was macht der Leckorter?

Mit Hilfe eines geeigneten Leckortungs-Verfahrens wird die Schadenursache in der Regel punktgenau, sauber und zerstörungsarm geortet. Die Reparaturen werden vom Leckorter meist nicht durchgeführt. In Notfällen nimmt er die Notsicherung vor. Ein fundierter Schadenbericht wird an die Versicherung zur Prüfung übergeben.

 

Was müssen Sie veranlassen?

Im ersten Moment müssen Sie nichts veranlassen. Zuerst wird die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), vertreten durch die SGV/// Schwäbische Gebäudeverwaltung GmbH & Co. KG, in Abstimmung mit der Versicherung und dem Leckorter klären, ob Versicherungsschutz besteht. Anschließend wird die Reparatur der eigentlichen Schadenursache abgestimmt, wenn sich die Ursache für den Schaden im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums befindet.

 

Wie geht es nach der Leckortung weiter?

Besteht für Ihren Schaden Versicherungsschutz, beauftragen wir mit Ihrem Einverständnis das richtige Fachunternehmen, um die erforderlichen Arbeiten einzuleiten. Die Firma nimmt Kontakt zu Ihnen auf, um die Termine abzustimmen. Dies kann je nach Auslastung bis zu zwei Tage in Anspruch nehmen.

Sollte die Versicherung einen Gutachter einschalten, führt dies zu Verzögerungen. Die Versicherung wird Ihnen je nach Fall vermutlich ein Zeitfenster nennen können.

 

Was, wenn der Schaden nicht versichert ist?

Sollte die Leckortung ergeben, dass der Schaden nicht versichert ist, wird Sie die Schadenabteilung der Versicherung über das weitere Vorgehen informieren. Die Kosten der beauftragten Leckortung, werden Ihnen in diesem Fall regelmäßig aber nicht in Rechnung gestellt.

 

Befindet sich nach dem Leitungswasserschaden Schimmel in Ihrer Wohnung?

Gelegentlich kann es nach einem Leitungswasserschaden zu Schimmelbildung kommen. Bei Verdacht auf Schimmelpilzbefall besteht kein Grund zur Panik, allerdings sollten Sie das Thema ernst nehmen. Bitte kontaktieren Sie die Versicherung. Diese hilft Ihnen bestimmt!

In der Regel ist Schimmel ein lösbares Problem, jedoch nur nach Beseitigung der Ursache für die schimmelfördernde Feuchtigkeit wird die Entfernung von Schimmel auch von Dauer sein.

 

Wie erfolgt die Trocknung?

Zunächst wird der Feuchtegehalt der betroffenen Bereiche gemessen. Abhängig von der räumlichen Ausdehnung des Wasserschadens, der betroffenen Materialien und Baukonstruktionen entscheidet die Trocknungsfirma dann über das geeignete Trocknungsverfahren. Die Trocknungsfirma vereinbart mit Ihnen regelmäßige Termine, um den Fortschritt und das Ergebnis der Trocknung zu messen und zu bestätigen. Grundsätzlich wird mit der Trocknung nicht die Ursache der Durchfeuchtung beseitigt, sondern nur deren Auswirkungen.

Hinweis: Sofern Bauteile nicht getrocknet werden können, werden diese demontiert und ersetzt.

 

Wie lange dauert eine Trocknung?

Nach unseren Erfahrungswerten dauert eine Trocknung im Schnitt 20 Tage. Die Dauer ist allerdings abhängig vom Grad der Durchfeuchtung und den baulichen Gegebenheiten.

 

Was muss ich bei einer Trocknung beachten?

Sie sollten Fenster und Türen, der Räume in denen getrocknet wird, geschlossen halten. Besonders nachts könnten Sie die Geräusche der Trocknungsgeräte als unangenehm empfinden. Schalten Sie die Trocknungsgeräte, wenn möglich, nicht aus. Häufige Unterbrechungen können die Trocknungsdauer um das Doppelte der veranschlagten Zeit verlängern. Entfernen Sie Empfindliches (Pflanzen, Lebensmittel, u.U. bestimmte Möbel) während der Trocknung vorsichtshalber aus dem zu trocknenden Bereich. Sprechen Sie das Fachunternehmen bei Bedenken bitte direkt an. Unter Umständen ist eine regelmäßige Entleerung der Auffangbehälter des Trocknungsgeräts notwendig.

 

Was passiert mit den anfallenden Stromkosten für die Trocknung?

Die Stromkosten übernimmt Ihre Versicherung. Vor Beginn der Trocknung werden die Betriebsstunden der Geräte von der ausführenden Trocknungsfirma erfasst. Nach Trocknungsende werden von der Trocknungsfirma die verbrauchten Kilowattstunden ermittelt und wir melden diese an die Schadenabteilung.

Unser Tipp: Zur Vermeidung einer Erhöhung Ihrer Abschlagszahlungen informieren Sie Ihren Energielieferanten, möglichst erst nach erfolgter Stromabrechnung, über den einmaligen Mehrverbrauch.

 

Wie geht es nach der Trocknung weiter?

Die Versicherung erstellt über ihre Partnerbetriebe einen individuell mit Ihnen abgestimmten Reparaturplan. Die Versicherung beauftragt die richtigen Handwerker, um die erforderlichen Arbeiten zur Wiederherstellung des Zustands vor Schadeneintritt durchzuführen. Die Firmen nehmen telefonisch Kontakt zu Ihnen auf, um die Termine abzustimmen. Dies kann je nach Auslastung leider einige Tage in Anspruch nehmen.

 

An wen wenden Sie sich, wenn der Handwerker einmal nicht zum vereinbarten Termin erscheint?

In diesem Fall nehmen Sie bitte zunächst direkt Kontakt mit dem Handwerker auf, da es oft nur zu Verspätungen kommt. Ansonsten informieren Sie bitte umgehend Ihren Ansprechpartner bei der Versicherung.

 

Müssen Sie Rechnungen von Handwerkern bezahlen?

Sie müssen grundsätzlich keine Rechnungen von Handwerkern bezahlen, wenn deren Beauftragung durch die Versicherung erfolgte. Sollte die Ursache für den Leitungswasserschaden im Bereich Ihres Sondereigentums liegen, werden Sie von der Versicherung oder der SGV/// GmbH & Co. KG informiert und um Veranlassung gebeten.

Handwerker-Rechnungen über Arbeiten, die Sie selbst beauftragt haben, müsse Sie im ersten Moment selbst bezahlen. Sollte die Vergabe nicht mit der Versicherung abgestimmt sein, drohen Ihnen mögliche Abzüge. Bitte senden Sie Ihre zu ersetzenden Rechnungen unter Angabe der Schadennummer direkt an die Versicherung. Stimmen Sie sich bitte vor einer eigenen Vergabe von Aufträgen eng mit der Versicherung ab. Berücksichtigen Sie bitte eventuell vertraglich vereinbarte Selbstbehalte in Ihrer Versicherungspolice. Bei Fragen zu vertraglichen Details wenden Sie sich bitte an die Schadenabteilung der Versicherung. Im Zweifel nehmen Sie Einsicht in den bestehenden Versicherungsvertrag. Diesen finden Sie auf der Homepage Ihrer WEG.

 

Müssen Sie sich sonst um irgendetwas kümmern?

Nein, Sie müssen einzig die Termine mit den Fachunternehmen vereinbaren und sicherstellen, dass die Handwerker Zutritt zu Ihrer Wohnung erhalten.

 

Wie steht es um die Gewährleistung?

Zu Fragen zur Gewährleistung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Handwerksfirma oder die Schadenabteilung der Versicherung.

 

Wohin können Sie sich wenden, wenn Sie mit dem Service oder den Leistungen der Handwerker unzufrieden sind?

Sollten Sie einmal nicht zufrieden sein, dann melden Sie dies bitte direkt der Versicherung. Ihre Kritik, Wünsche, Fragen und Anregungen nimmt diese sicher gerne entgegen.